Nur wenn im Frühjahr noch überschüssiges Heu verbleibt, wird Futter verkauft.23 Dass die Beschwerdegegner zur Verbesserung des Milch- und Fleischertrags zusätzlich Kraftfutter hinzukaufen, führt nicht dazu, dass der Betrieb deswegen nicht mehr überwiegend bodenabhängig bewirtschaftet würde. Auch so werden die Tiere immer noch zu einem überwiegenden Teil mit eigenem Raufutter versorgt. Es handelt sich demnach um eine bodenabhängige Bewirtschaftung gemäss Art. 16a Abs. 1 RPG.