Darunter fällt die Bewirtschaftung naturnaher Flächen und die Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung (34 Abs. 1 RPV). Zonenkonform sind Bauten und Anlagen für die bodenabhängige Produktion, zur inneren Aufstockung, für die Gewinnung von Energie aus Biomasse sowie Bauten und Anlagen in sogenannten Intensivlandwirtschaftszonen. Die näheren Anforderungen sind in den Art. 34 ff. RPV umschrieben.