6 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Aufl., Band I, Bern 2007, Art. 40 N. 9a. 6 3. Rechtliches Gehör a) Die Beschwerdeführenden rügen eine Verletzung der Begründungspflicht. Die Gemeinde habe im angefochtenen Entscheid lediglich festgehalten, das Bauvorhaben befinde sich in der Landwirtschaftszone, sei zonenkonform und die Baugesuchsteller hätten die Kosten des Bauentscheides zu tragen. Auf die Einsprache sei die Gemeinde überhaupt nicht eingegangen.