Die Beschwerdegegner entgegnen, sie verfügten über eine private Quelle, deren Qualität für die Milchproduktion ausreichend sei. Ein Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung sei für das projektierte landwirtschaftliche Gebäude somit keine Bewilligungsvoraussetzung. Die Ableitung des Abwassers der Milchkammern in die Jauchegrube entspreche dem Standard. Inzwischen hätten sie dennoch Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgung und die Abwasserkanalisation beantragt und die Anschlussbewilligungen von der Gemeinde bereits erhalten.