Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zur zweiten Projektänderung und zum Beweisverfahren zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Das AGR verzichtete auf eine Stellungnahme. Die Gemeinde teilte mit E-Mail vom 9. April 2015 mit, die Projektänderung betreffend Strassenabstand entspreche ihrer Forderung; sie habe nichts weiter anzumerken. Mit Schlussbemerkungen vom 15. April 2015 beantragen die Beschwerdeführenden, dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Die Beschwerdegegner nahmen mit Schlussbemerkungen vom 29. April 2015 noch einmal Stellung. 4