Die Beschwerdegegner reichten am 19. Januar 2015 eine Projektänderung ein, welche die Zufahrt zum Stall mit einem Wendehammer zum Gegenstand hatte, und präzisierten den Grauton und die Strukturierung des Betonsockels. Das Rechtsamt gab die Projektänderung den Parteien sowie dem betroffenen benachbarten Grundeigentümer (Parzelle Beatenberg Gbbl. Nr. J.________) bekannt. Das Rechtsamt holte beim OIK I einen Fachbericht zur Verkehrssicherheit ein. Das beco äusserte sich mit Fachbericht zu den Geruchsimmissionen und dem erforderlichen Mindestabstand.