3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten der Gemeinde, des AGR sowie die Akten des Amts für Landwirtschaft und Natur (LANAT) zum Investitionshilfegesuch der Beschwerdegegner ein. Mit Stellungnahme vom 19. August 2014 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde und Bestätigung ihres Entscheides. Auch das AGR schliesst mit Stellungnahme vom 28. August 2014 auf Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegner beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 1. September 2014, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne.