Mit Bauentscheid vom 25. Juni 2014 erteilte die Gemeinde Beatenberg die Baubewilligung und eröffnete den Entscheid des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 4. Juni 2014 über die Zonenkonformität. 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 28. Juli 2014 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Bauentscheid sei aufzuheben und dem Bauvorhaben in der vorliegenden Form sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei der Bauentscheid aufzuheben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen.