Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführerinnen eine Parteikostenentschädigung von Fr. 736.45 (inkl. hälftigem Mehrwertsteueranteil) zu bezahlen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt C.________, als Gerichtsurkunde - Herrn Fürsprecher E.________, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, A-Post 18 - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Meiringen, eingeschrieben - Kantonspolizei Bern, Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik, Herrn Patrick Schmid, Schermenweg 5, Postfach 7571, 3001 Bern, zur Kenntnis