Auch die anderen von der Fachstelle vorgeschlagenen Massnahmen sind erforderlich, damit die Lärmimmissionen des Terrassenbetriebs höchsten geringfügig sind. So darf beispielsweise keine Musik im Freien abgespielt werden und es sind ausserhalb der bewilligten Zeiten der Terrasse Personenansammlungen im Freien zu verhindern. Sämtliche dieser zusätzlich von der Fachstelle vorgeschlagenen Massnahmen sind aber