Auch der Sekundärlärm durch das Verhalten der Besucher bei der Ankunft und beim Verlassen des Lokals ist bis 22.00 Uhr als höchstens geringfügig störend einzustufen: Wie die Fachstelle überzeugend darstellt, führt eine Aussenterrasse in der geplanten Grösse nur zu einer geringen Zunahme der Gäste und des Sekundärlärm. Der Zu- und Weggang der Gäste zur Terrasse erfolgt nicht über den Hinterhofbereich, sondern über die Räume der I.________ und deren bestehenden Zugang auf der Ostseite des Gebäudes, der zur L.________ führt. Die geringfügigen zusätzlichen Immissionen werden nicht im ruhigeren strassenabgewandten Bereich beim Hotel K.________ entstehen, sondern im Bereich der