Die hier umstrittene Terrasse mit rund 20 Sitzplätzen befindet sich in einer Mischzone im Kernbereich von Meiringen mit ES III. Im Standortgebäude selbst befinden sich nur zwei Gastgewerbebetriebe, Wohnungen sind keine vorhanden. Das nächstliegende, am meisten von den Emissionen der Terrasse betroffene Gebäude ist das Hotel K.________. Dessen Inhaber hat sich unter der Bedingung der Beschränkung der Öffnungszeit bis maximal 22.00/22.30 Uhr mit dem Terrassenbetrieb einverstanden erklärt.20 In den anderen umliegenden Gebäude befinden sich einerseits Dienstleistungs-, Kleingewerbe- und Gastgewerbebetriebe sowie andererseits Wohnungen.