Sekundärlärm: Durch die Schaffung der neuen Aussenterrasse können der Gastgewerbebetrieb mehr Gäste bedienen, was mit einer Zunahme des Publikumsverkehrs und damit einer Zunahme von Sekundärlärmimmissionen einhergehen könne. Erfahrungsgemäss verursache aber eine Aussenterrasse in der vorgesehenen Grössenordnung nur eine geringe Erhöhung der Sekundärlärmimmissionen. Unter Berücksichtigung des Betriebskonzeptes und bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung (GGG19) seien insgesamt nur höchstens geringfügige Störungen in der am stärksten von den Sekundärlärmimmissionen betroffenen Anwohnerschaft zu erwarten.