18 Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik vom 28. Juni 2012, Akten des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli 2115/2010 betreffend Umbau OG/DG und Betriebserweiterung sowie Projektänderung, p. 194 bis 199 12 als erheblich störend einzustufen. Nach diesem Zeitpunkt, also ab Beginn der Nachtruhe, könnten aber auch bei einer pflicht- und ordnungsgemässen Führung einer Aussenterrasse die Lärmimmissionen mehr als nur geringfügig störend sein.