___ abgewandt und befinde sich in der zweiten „Bautiefe“. Bei dieser Terrasse sei die Lärmvorbelastung – beispielsweise durch Strassenverkehr oder Passanten – kleiner, als dies auf der Südseite bei den bestehenden Aussensitzplätzen des H.________ der Fall sei. Massgebend sei weiter das Zeitfenster, in dem die Aussensitzplätze betrieben würden: Erfahrungsgemäss seien Lärmimmissionen beim ordentlichen Betrieb von Aussensitzplätzen in Zonen mit ES III bis um 22.00 Uhr nicht