Die I.________ mit Lounge-Charakter umfasse einen Ausschankraum mit 45 Sitzplätzen und ein Fumoir mit acht Sitzplätzen und werde über eine Aussentreppe an der Ostfassade des Gebäudes erschlossen. Für den H.________ sei ein maximaler Schalldruckpegel von Leq 80 dB(A)/10s bewilligt, für die I.________ ein solcher von Leq 75 dB(A)/10s. Die umstrittene Aussenterrasse befinde sich an der Nordfassade des Gebäudes auf dem Niveau des Obergeschosses und sei vom Lokalinnern (I.________) über eine separate Tür an der Nordfassade zu erreichen. Gemäss dem Betriebskonzept sei im Aussenbereich kein musikalisches Angebot vorgesehen.