c) Sowohl gemäss dem alten Baureglement der Gemeinde Meiringen vom 27. Oktober 1994 als auch nach dem neuen, erst teilweise rechtskräftigen Reglement vom 9. Juni 2013, das im Zeitpunkt der Baugesuchseinreichung bereits öffentlich aufgelegen hat, befinden sich die beiden Gastgewerbebetriebe und alle massgeblichen Immissionspunkte in der Nachbarschaft in Zonen mit der Empfindlichkeitsstufe III, in der gemäss Art. 43 Abs. 1 Bst. c LSV mässig störende Betriebe zugelassen sind. d) Die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei, die den H.________ bereits 2012 im Verfahren betreffend Betriebserweiterung und Umbau des Ober- und