beim Abspielen von Musik über 75 dB(A) sowie ab 22.00 Uhr geschlossen gehalten werden. Diese Massnahmen wurden in der Folgen von der BVE verfügt. Als im Juni 2012 die Untersuchung durch die Fachstelle stattfand, waren die von den Beschwerdeführerinnen geforderten Massnahmen noch nicht erfüllt, das heisst, weder Schallschutzfenster noch eine zweite Tür mit Schliessautomatik eingebaut und weder die 9