Dies aus folgenden Gründen: Nachdem die Beschwerdeführerinnen den Entscheid des Regierungsstatthalters vom 11. März 2011 betreffend Betriebserweiterung bei der BVE angefochten hatten, liess diese eine Untersuchung durch die Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik durchführen. Die Fachstelle nahm in der Nacht vom 18./19. Juni 2012 eine Beschallung der Räumlichkeiten mit der hauseigenen Musikanlage vor und führte an den relevanten Immissionspunkten in der Nachbarschaft Messungen durch. Diese ergaben, dass höchstens geringfügige Störungen in der Nachbarschaft auftreten, falls die Musikschallpegel auf 80 dB(A) im Erdgeschoss und auf 75 dB(A) im Obergeschoss begrenzt werden und Fenster und Türen