Er hob die Auflage betreffend den Einbau einer zweiten Tür mit Schliessautomatik auf und hielt fest, die nachträglich eingebauten dreifachverglasten Fenster genügten, es seien keine speziellen Schallschutzfenster nötig.12 Die BVE hat diesen Entscheid gestützt auf einen Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei bestätigt.13