Der Beschwerdegegner reichte eine Bestätigung des Architekten mit Fotodokumentation zur Dicke der Isolation sowie eine Bestätigung betreffend die Installation eines Limiters zur Einhaltung des verfügten Musikschallpegels ein. Weiter hielt er fest, er werde dafür sorgen, dass der Pächter das Aussenmobiliar im Erdgeschoss nach Betriebsschluss immer wegräume.10 Anlässlich einer weiteren Verhandlung mit Augenschein vom 29. Januar 2014 hielten die Beschwerdeführerinnen fest, es seien aus ihrer Sicht nach wie vor nicht alle früher verfügten Auflagen eingehalten und sie hielten an