d) In der Folge bestätigte die Gemeinde, dass immer drei Personen als Ordnungsdienst vor den Gastgewerbebetrieben eingesetzt werden und dass die Fenster der Südfassade saniert worden seien.9 Der Beschwerdegegner reichte eine Bestätigung des Architekten mit Fotodokumentation zur Dicke der Isolation sowie eine Bestätigung betreffend die Installation eines Limiters zur Einhaltung des verfügten Musikschallpegels ein.