So hält das Protokoll fest, der Beschwerdegegner müsse bis Ende 2013 in der I.________ (OG/DG) Fenster mit Dreifach-Verglasung einbauen, den Nachweis erbringen, dass eine Schallisolation mit einer Dicke von 20/22 cm bestehe und eine Bestätigung einreichen, dass die Musikanlage in der Lounge durch einen Akustiker abgenommen worden sei. Weiter wurde festgehalten, dass der Beschwerdegegner dafür sorgen müsse, dass im Aussenbereich im Erdgeschoss nach der Schliessung Stühle und Tische weggeräumt werden und die Gemeinde für die Durchsetzung dieser Auflage verantwortlich sei sowie dass die Gemeinde kläre, ob der