Um aber eine Einigung der Parteien zu ermöglich, diskutierte er trotzdem mit ihnen und der Gemeinde die mit seinem Entscheid vom 11. März 2011 verfügten Auflagen und deren Erfüllung. Am Ende der Verhandlung hielten die Beteiligten fest, eine Einigung sei vorläufig gescheitert, und sie listeten mehrere Pendenzen auf. Diese betrafen die früher verfügten Auflagen, deren Einhaltung die Beschwerdeführerinnen anzweifelten.