c) Der Regierungsstatthalter führte am 21. Oktober 2013 eine Einigungsverhandlung durch. Aus dem Protokoll der Einigungsverhandlung8 ergibt sich, dass der Regierungsstatthalter zunächst einleitend festhielt, die Einspracherügen der Beschwerdeführerinnen beträfen teilweise Angelegenheiten aus der Vergangenheit und seien nicht Gegenstand des aktuellen Verfahrens. Um aber eine Einigung der Parteien zu ermöglich, diskutierte er trotzdem mit ihnen und der Gemeinde die mit seinem Entscheid vom 11. März 2011 verfügten Auflagen und deren Erfüllung.