d) Die Beschwerdegegnerin 2 ist Eigentümerin mehrerer Stockwerkeigentumseinheiten eines Gebäudes an der Strasse L.________ 1. Dieses befindet sich rund 35 m von den Gastgewerbebetrieben an der Strasse F.________ 2 entfernt an der gleichen Strasse. Das Gebäude liegt daher nahe genug, um von allfälligen Sekundärlärmimmissionen, die beim Zugang und Weggang von Gästen entstehen können, betroffen zu sein. Die Legitimation der Beschwerdeführerin 2 ist daher zu bejahen. Auf die Beschwerden beider Beschwerdeführerinnen ist einzutreten. 2. Einhaltung früher verfügter Auflagen