6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,2 führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Das Regierungsstatthalteramt und die Gemeinde beantragen die Abweisung der Beschwerde. Der Beschwerdegegner beantragt, es sei auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2 nicht einzutreten und die Beschwerde sei abzuweisen. Nach dem Schriftenwechsel hat das Rechtsamt bei der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern einen Fachbericht eingeholt. Die 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und