Dies sei auch anlässlich einer Einigungsverhandlung vom 21. Oktober 2013 vereinbart worden und ergebe sich auch daraus, dass das ganze Gebäude mit beiden Gastgewerbebetrieben als eine einheitliche Anlage zu qualifizieren sei. Eine zusätzlich bewirtete Terrasse im Obergeschoss werde die bereits übermässigen Lärmimmissionen verstärken.