4. Am 14. Mai 2013 reichte der Beschwerdegegner bei der Gemeinde Meiringen ein Baugesuch ein für eine Erweiterung des Gastgewerbebetriebes I.________ im Obergeschoss. Die Erweiterung betrifft die Nutzung einer bestehenden Terrasse an der Nordfassade für eine Aussenbewirtschaftung mit etwa 20 Sitzplätzen und die Erweiterung der Betriebsbewilligung auf diesen Bereich. Dagegen reichten die Beschwerdeführerinnen Einsprache ein und meldeten Rechtsverwahrung an. Mit Gesamtentscheid vom 16. Juni 2014 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli das Vorhaben und hielt in einer Auflage fest, die Terrasse sei spätestens um 22.30 Uhr zu schliessen.