Spätestens ab 22.00 Uhr sind die Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen zu halten. - Der Eingang im Erdgeschoss muss so gestaltet bleiben, dass er den Zweck einer Schallschutzschleuse erfüllt. - Die Fumoirs im EG und im OG/DG sind ständig zu betreiben. - Im Freien darf keine Musik abgespielt werden. - Bei publikumsintensiven Anlässen und in den Nächten von Fr/Sa und Sa/So von 22.00 bis 03.30 Uhr sind drei klar erkennbare und uniformierte Personen als Ordnungsdienst einzusetzen. - Personenansammlungen im Freien (ausserhalb eines ordentlichen Terrassenbetriebes) sind auf geeignete Art und Weise zu verhindern bzw. nicht gestattet.