Mit Entscheid vom 20. September 2012 bestätigte die BVE den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes und ordnete, gestützt auf einen Fachbericht der Fachstelle Lärmakustik/Lasertechnik der Kantonspolizei Bern, folgende Auflagen an: - Der maximale Schalldruckpegel beträgt im EG Leq 80 dB(A)/10s - Der maximale Schalldruckpegel beträgt im OG + DG Leq 75 dB(A)/10s - Die Türen und Fenster sind beim Abspielen von Musik über 75 dB(A) generell geschlossen zu halten. Spätestens ab 22.00 Uhr sind die Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen zu halten.