Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli die Baubewilligung für den Umbau, bewilligte die Erweiterung der bestehenden Betriebsbewilligung A sowie die Ausdehnung der generellen Überzeitbewilligung auf die neuen Räumlichkeiten in den Obergeschossen. Er verfügte folgende, vom Beschwerdegegner selbst vorgeschlagene Massnahmen1, als Auflagen: - Eingangsbereich: Einbau einer zweiten Türe mit Schliessautomatik. - Türe Ostseite: Notausgang mit neuen Dichtungen versehen. - Fensterersatz: Die Fenster an der Südfassade sind durch 3fach verglaste Schallschutzfenster zu ersetzten.