b) Der Beschwerdeführer 4 hat dem Beschwerdeführer 3 Parteikosten in der Höhe von Fr. 4'361.40 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. 39 c) Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben dem Beschwerdeführer 4 Parteikosten in der Höhe von Fr. 1'385.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haften solidarisch für den gesamten von ihnen geschuldeten Betrag. d) Der Beschwerdeführer 3 hat dem Beschwerdeführer 4 Parteikosten in der Höhe von Fr. 1'385.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung