Die maximal 20 frei wählbaren Tage in den Monaten Mai bis Oktober sind der Gemeinde und den beschwerdeführenden Nachbarn mindestens zwei Tage im Voraus in geeigneter Form mitzuteilen. k) [neu] Der nördlichste Kamin ist bis 30. Juni 2015 soweit zu erhöhen, dass seine Mündung den Dachfirst um mindestens 0.5 m überragt." Im Übrigen werden die Beschwerden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Thun vom 6. Juni 2014 wird bestätigt.