dass Säge, Obsthäcksler und andere lärmige Maschinen nur im Innern des Gebäudes bei geschlossener Tür betrieben werden dürfen. i) [neu] dass die Säge maximal zwei Mal pro Monat mit einer Gesamteinsatzdauer von maximal 3 Stunden pro Einsatztag benutzt werden darf, nicht jedoch an Wochenenden (Samstag und Sonntag). Zusätzlich sind folgende Auflagen einzuhalten: j) [neu] Die maximal 20 frei wählbaren Tage in den Monaten Mai bis Oktober sind der Gemeinde und den beschwerdeführenden Nachbarn mindestens zwei Tage im Voraus in geeigneter Form mitzuteilen.