e) [neu] dass am Samstag Nachmittag und am Sonntag ganztägig nicht gebrannt werden darf. f) [unverändert, vormals Bst. d] dass die Mittagsruhe von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr und die Nachtruhe ab 22.00 Uhr einzuhalten ist. g) [unverändert, vormals Bst. e] dass die bestehenden vier Parkplätze als solche markiert werden und darauf weder Fässer, noch Holz oder anderes Verbrauchsmaterial gelagert werden darf. h) [unverändert, vormals Bst. f] dass Säge, Obsthäcksler und andere lärmige Maschinen nur im Innern des Gebäudes bei geschlossener Tür betrieben werden dürfen.