[neu] dass die mobile Auffangwanne wie auch der Anhänger für die Zwischenlagerung der Schlempe in den Monaten März bis November jeweils spätestens 24 Stunden nach Zufuhr der ersten Schlempe in die Auffangwanne entleert (flüssige Stoffe) bzw. abtransportiert (feste Stoffe) werden müssen. d) [ergänzt, vormals Bst.