"3.1.2 [ergänzt] Die Anlagegenehmigung für den stationären Betrieb der Schnapsbrennerei auf Reutigen Gbbl. Nr. J.________, befristet jeweils auf die Monate November bis April sowie zusätzlich maximal 20 frei wählbaren Tagen in den Monaten Mai bis Oktober, gestützt auf den Amtsbericht zu Arbeitsbedingungen sowie Immissionsschutz des beco Berner Wirtschaft (BECO) vom 30. Oktober 2012."