Insgesamt haben damit die Beschwerdeführenden 1 und 2 Verfahrenskosten in der Höhe von 1’050.--, der Beschwerdeführer 3 Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 1’400.-- und der Beschwerdeführer 4 Verfahrenskosten in der Höhe von 2'350.-- zu tragen.