Umsetzbarkeit zu ändern. Selbst wenn der Prozess des Zuschneidens des Holzes dadurch etwas länger dauern sollte, überwiegen die Vorteile des besseren Lärmschutzes bei geschlossenen Türen; es bleibt eine geeignete und zumutbare Massnahme, um die Lärmemissionen im Sinne von Art. 4 Abs. 1 LSV und des Vorsorgeprinzips so weit als möglich zu begrenzen. Die Beschwerde des Beschwerdeführers 4 ist in diesem Punkt abzuweisen. 9. Parkplätze a) Die Vorinstanz nahm in den Entscheid vom 6. Juni 2014 eine Auflage auf, wonach die bestehenden vier Parkplätze als solche markiert werden müssen und darauf weder Fässer, noch Holz oder anderes Verbrauchsmaterial gelagert werden darf.