47 Protokoll des Augenscheins vom 3. Dezember 2014, S. 22 unten, Votum Herr X. 31 sechs Fahrten pro Arbeitstag (vgl. E. 3d) relativ bescheiden ist. Selbst wenn der Umstand berücksichtigt wird, dass die Anzahl der Fahrten aufgrund des neu vorgeschriebenen regelmässigeren Abtransports der Schlempe etwas ansteigen wird, ist insgesamt eine Überschreitung der Belastungsgrenzwerte für Gewerbe- und Industrielärm in der ES III durch den Betrieb des Beschwerdeführers 4 ausgeschlossen. Auf nähere lärmrechtliche Ermittlungen konnte daher verzichtet werden.