d) Gemäss Stellungnahme vom 5. August 2014 ging das beco bei der Beurteilung des Vorhabens davon aus, dass ausser dem Betreiben der mobilen Kreissäge alle lärmverursachenden Arbeiten im Gebäude verrichtet würden. Die Säge werde nur zweimal pro Monat verwendet, weshalb man im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens den Lärm als nicht relevant beurteilt habe. Dies bestätigte der Vertreter des beco anlässlich des Augenscheins vom 3. Dezember 2014.47