dies gelte umso mehr für die Mischzone. Gemäss Fachbericht beco würden die Grenzwerte in der ES III (65 db(A) bei Tag und 55 db(A) in der Nacht) eingehalten. 42 Vgl. Fotodokumentation zum Augenschein vom 3. Dezember 2014, Foto Nr. 4. 29 b) Der Beschwerdeführer 3 rügt, die Vorinstanz habe es unterlassen, die Lärmbelastung des Mehrverkehrs vollständig abzuklären und entsprechende Auflagen zu verfügen.