c) Das Gebäude der Schnapsbrennerei verfügt über drei Kamine, welche allesamt in Betrieb sind (pro Brennofen ein Kamin). Aus dem in den Vorakten befindlichen Geometerplan41 ergibt sich jedoch, dass nur zwei Kamine gemessen wurden: Derjenige auf der nördlichen Dachseite überragt die Dachfirst um 0.83 m und erfüllt die Vorgaben damit problemlos. Derjenige auf der südlichen Dachseite überragt die Dachfirst um 0.49 m und erfüllt die Anforderungen knapp nicht. Zusätzlich ist zu beachten, dass bei der Messung gemäss Angaben auf dem Geometerplan von Oberkant des Kamins gemessen wurde. Nach den Empfehlungen ist jedoch die Kaminmündung als relevante Messhöhe zu betrachten;