e) Das Eventualbegehren des Beschwerdeführers 3, wonach der Beschwerdeführer 4 zu verpflichten sei, die Rauchemissionen mittels geeigneten baulichen resp. betrieblichen 27 Massnahmen auf das erlaubte Mass zu reduzieren, ist daher abzuweisen. Entsprechend musste auch das von ihm verlangte Sanierungskonzept nicht eingeholt werden. 7. Kaminhöhe a) Der Beschwerdeführer 3 bemängelt die vorgenommene Messung der Kaminhöhen. Es seien von drei Kaminen nur zwei gemessen worden. Zudem sei die Höhe zum Kaminhut gemessen worden und nicht die Höhe zum effektiven Austrittspunkt des Rauchs.