d) Diesen Ausführungen der Fachbehörde kann gefolgt werden. Am Augenschein vom 3. Dezember 2014 konnte sich die BVE einen eigenen Eindruck des Betriebs verschaffen. Anlässlich des vom Beschwerdeführer 4 demonstrierten Einfeuerungsprozesses der drei Brennöfen ergaben sich keine Indizien, dass dieser die Anlage nicht fachgerecht betreiben würde. Dies wird von den beschwerdeführenden Nachbarn auch nicht geltend gemacht. Vielmehr hinterliess der Beschwerdeführer 4 bei diesem Prozess einen kompetenten Eindruck; auch seine langjährige Erfahrung spricht für eine fachgerechte Einfeuerung. Zudem bestätigte er am Augenschein erneut, ausschliesslich naturbelassenes Holz zu verwenden.