c) Das beco führte in seiner Stellungnahme vom 5. August 2014 aus, die Bildung von Rauch hänge stark vom fachgerechten Betreiben der Anlage ab. Werde naturbelassenes Holz in ausreichender Menge verwendet und erhalte das Feuer genügend Sauerstoff, entstehe nur während der Anfeuerphase, d.h. bei kalter Anlage, sichtbarer Rauch. Da die Anlage immer von derselben Person betrieben werde, welche die Eigenheiten der Anlage kenne, sei von einer fachgerechten Handhabung auszugehen. Obwohl es sich um eine mobile Anlage handle, würden die Rauchgase über die fest im Gebäude installierten Kamine abgeleitet.