f) Was den vom Beschwerdeführer 4 mehrfach vorgeschlagenen Annexbau zur Unterbringung der Auffangwanne und des Anhängers betrifft, so bleibt es ihm unbenommen, dafür ein Baugesuch einzureichen und diesen im Falle der Baubewilligung zu realisieren. In diesem Rahmen könnten dann auch die verfügten Auflagen neu überprüft werden. 6. Rauchemissionen a) Der Beschwerdeführer 3 ist der Ansicht, die umstrittene Schnapsbrennerei könne auch aufgrund der übermässigen Rauchemissionen nicht als emissionsarm gelten.