die gewünschte Flexibilität und auch eine eingeschränkte Fortsetzung des Betriebs im gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers 4 wichtigen Monat Mai wird mit den 20 frei wählbaren Tagen zwischen Mai und Oktober erreicht. Diese frei wählbaren Tage hat er jedoch, dem Anliegen der Beschwerdeführenden 1 und 2 in ihrer Stellungnahme vom 5. Januar 2015 entsprechend, der Gemeinde und den beschwerdeführenden Nachbarn jeweils mindestens zwei Tage im 25