Eine weitere Ausdehnung der Betriebstage, wie sie vom Beschwerdeführer 4 in seiner Stellungnahme vom 7. Januar 2015 verlangt wird (zusätzlich ganzer Mai und 20 frei wählbare Tage in den Monaten Juni bis Oktober) würde dagegen zu weit führen; die gewünschte Flexibilität und auch eine eingeschränkte Fortsetzung des Betriebs im gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers 4 wichtigen Monat Mai wird mit den 20 frei wählbaren Tagen zwischen Mai und Oktober erreicht.